80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Gasverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 12 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Haushaltskundinnen und -kunden den mit ihrem Energieversorger vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Dies gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen, deren Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh liegt.
Die Beschaffungskosten für Erdgas sind stark gestiegen, früher oder später müssen Energieversorger dies in den Tarifen berücksichtigen. Diese monatlichen Mehrkosten für Kundinnen und Kunden soll die Gaspreisbremse abfedern. Die Preisbremse wird daher in vielen Fällen dafür sorgen, dass die monatliche Abschlagserhöhung in einem moderaten Rahmen bleibt.
Eines Vorab: Als Kundin und Kunde von E.ON brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Gaspreisbremse und die Mehrwertsteuersenkung bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie informieren.
Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch unter 1,5 Mio. kWh werden im Januar 2023 per Anschreiben näher informiert.
Das Wichtigste für Sie vorab: Alle Privatkundinnen und -kunden von E.ON sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Gaspreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen.
Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab dem Monat zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Gaspreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden diese beiden Monate im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.
Im Normalfall zahlen Sie monatlich einen Abschlag für ein Zwölftel (1/12) Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Gaspreisbremse wird Ihr im September 2022 prognostizierter Jahresverbrauch herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80% des monatlichen Gasverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto). Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis Ihres Energieversorgers an.
Auf Ihrer Jahresabrechnung wird dann Ihr tatsächlicher Verbrauch ausgewiesen. Haben Sie mehr als 80 % Ihres prognostizierten Gasverbrauchs verbraucht, zahlen Sie für diese darüberliegenden Kilowattstunden den vertraglich vereinbarten Preis Ihres Energieversorgers.
Der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für Gas kann sich von dem exakten Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden. Dies liegt daran, dass bei Ihrem prognostizierten Jahresverbrauch Stand September 2022 bereits sogenannte Gewichtungsverfahren berücksichtigt wurden – also ein Abgleich zwischen abgelesenen Verbrauchswerten und den Ist-Temperaturen erfolgt ist.
Ein 4-Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 100 qm hat beispielsweise einen Jahresverbrauch Gas von 15.000 kWh, also 1.250 kWh im Monat. Mit einem angenommenen alten Arbeitspreis von 8 ct/kWh bezahlte man bisher dafür 100 Euro/Monat. Liegt der neue Arbeitspreis z. B. bei 22 ct/kWh, zahlt dieser Haushalt zukünftig ohne Gaspreisbremse für seinen Verbrauch 275 Euro/Monat. Mit der Gaspreisbremse liegt der Betrag deutlich niedriger, nämlich bei 175 Euro/Monat. Denn für 80 % des prognostizierten Verbrauchs werden 12 ct/kWh bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 22 ct/kWh an. Die Ersparnis durch die Gaspreisbremse beträgt damit im Monat 100 Euro.
Monatlicher Gasverbrauch
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1.250 kWh
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15.000 kWh/12 = 1.250 kWh
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80 % des monatlichen Gasverbrauchs
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1.000 kWh
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1.250 kWh x 0,8 = 1.000 kWh
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20 % des monatlichen Gasverbrauchs
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250 kWh
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1.250 kWh x 0,2 = 250 kWh
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Monatliche Kosten bisher
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100 Euro
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1.250 kWh x 8 ct/kWh = 100 Euro
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Monatliche Kosten neu ohne Gaspreisbremse
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275 Euro
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1.250 kWh x 22 ct/kWh = 275 Euro
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Monatliche Kosten neu mit Gaspreisbremse
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175 Euro
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80 % zu 12 ct/kWh: 1.000 kWh x 12 ct/kWh = 120 Euro und 20 % zu 22 ct/kWh: 250 kWh x 22 ct/kWh = 55 Euro Ergibt zusammen 120 Euro + 55 Euro = 175 Euro |
Wie hoch Ihre Entlastung durch die Gaspreisbremse ausfällt, hängt davon ab wie viel Sie im letzten Abrechnungszeitraum verbraucht haben, wie viel Sie im aktuellen Abrechnungszeitraum verbrauchen und wie hoch Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis ist.
Haushaltskunden profitieren zudem weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung: 7 % Mehrwertsteuer gelten sowohl beim Grundpreis wie auch dem gedeckelten Arbeitspreis von 12 ct/kWh. Da es sich bei den 12 ct/kWh um einen Bruttopreis handelt, ist die Mehrwertsteuer hier bereits enthalten.
Ja – Energiesparen ist weiterhin das Gebot der Stunde. Jede eingesparte Kilowattstunde zählt, im Sinne der Versorgungssicherheit, aber auch aus finanzieller Sicht. Die Gaspreisbremse für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen gilt für 80 Prozent des Verbrauchs, für Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung gilt sie für 70 Prozent des Verbrauchs. Darüber hinaus müssen Kunden vollständig ihre normalen Preise zahlen. Für diese Preise wird sich aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten der Energieanbieter leider vorerst keine Entspannung zeigen.
Die Gaspreisbremse greift ab März 2023. Sie wird aber rückwirkend zum 1. Januar 2023 berechnet. Alle Privatkundinnen und -kunden von E.ON sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Gaspreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen. Bei Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) und einem Gasverbrauch über 1,5 Mio. kWh/a greift der befristete Schutz bereits ab Januar 2023. Wir werden alle Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung im Januar 2023 per Anschreiben informieren.
Der Bund stellt die notwendigen finanziellen Mittel für die Gaspreisbremse zur Verfügung. Den Differenzbetrag zwischen den 12 ct/kWh der Gaspreisbremse und dem Arbeitspreis erhält der Energieversorger vom Staat erstattet.