80 Prozent des Stromverbrauchs wird zum festgelegten Arbeitspreis von 40 Cent je Kilowattstunde (brutto) berechnet. Für jede mehr verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen Haushaltskundinnen und -kunden den mit ihrem Energieversorger vertraglich festgelegten Arbeitspreis. Dies gilt auch für Heizstromkunden und Unternehmen, deren jährlicher Stromverbrauch unter 30.000 kWh liegt.
Da die Beschaffungskosten für Strom im Verlauf des Jahres stark gestiegen sind, müssen Energieversorger dies in den Tarifen früher oder später berücksichtigen. Die dadurch entstehenden monatlichen Mehrkosten für Kundinnen und Kunden federt die Strompreisbremse ab. Sie wird daher in vielen Fällen dafür sorgen, dass eine eventuelle monatliche Abschlagserhöhung in einem moderaten Rahmen bleibt.
Eines Vorab: Als Kundin und Kunde von E.ON brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Strompreisbremse bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen und Sie informieren. Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) werden per Anschreiben näher informiert.
Das Wichtigste für Sie vorab: Alle Privatkundinnen und -kunden von E.ON sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Strompreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen. Unternehmen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) werden per Anschreiben näher informiert.
Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Ab dem Monat zahlen Sie den angepassten monatlichen Abschlag. Da die Strompreisbremse rückwirkend zum Januar 2023 gilt, werden diese beiden Monate im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.
Für die Strompreisbremse wird Ihre Verbrauchsprognose herangezogen und für den monatlichen Abschlag durch 12 geteilt. Für 80 % des monatlichen Stromverbrauchs zahlen Sie dann 40 ct/kWh (brutto, d. h. der Preis beinhaltet bereits Steuern, Umlagen und sonstige Abgaben). Darüber fällt für jede weitere Kilowattstunde der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis Ihres Energieversorgers an. Auf Ihrer Jahresabrechnung wird dann Ihr tatsächlicher Verbrauch ausgewiesen.
Anhand eines Beispiels zeigen wir Ihnen, was das genau bedeutet:
Ein 4-Personen-Haushalt mit einer Wohnungsgröße von 100 qm verbraucht jährlich 4.500 kWh Strom, also 375 kWh im Monat. Mit einem angenommenen alten Arbeitspreis von 30 ct/kWh bezahlte man bisher dafür etwas mehr als 110 Euro/Monat. Liegt der neue Arbeitspreis z. B. bei 55 ct/kWh, zahlt dieser Haushalt zukünftig ohne die Entlastung durch die Strompreisbremse für seinen Verbrauch rund 206 Euro/Monat. Mit der Strompreisbremse liegt der Betrag deutlich niedriger, nämlich bei 161 Euro/Monat – denn für 80 % des Verbrauchs werden 40 ct/kWh (brutto) bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 55 ct/kWh an. Die Ersparnis durch die Strompreisbremse beträgt damit im Monat etwa 48 Euro.
Monatlicher Stromverbrauch
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375 kWh
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4.500 kWh/12 = 375 kWh
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80 % des monatlichen Stromverbrauchs
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300 kWh
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375 kWh x 0,8 = 300 kWh
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20 % des monatlichen Stromverbrauchs
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75 kWh
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375 kWh x 0,2 = 75 kWh
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Monatliche Kosten bisher
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112,50 Euro
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375 kWh x 30 ct/kWh = 112,50 Euro
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Monatliche Kosten neu ohne Strompreisbremse
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206,25 Euro
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375 kWh x 55 ct/kWh = 206,25 Euro
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Monatliche Kosten neu mit Strompreisbremse
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161,25 Euro
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80 % zu 40 ct/kWh: 300 kWh x 40 ct/kWh = 120 Euro und 20 % zu 55 ct/kWh: 75 kWh x 55 ct/kWh = 41,25 Euro Ergibt zusammen 120 Euro + 41,25 Euro = 161,25 Euro |
Wie hoch Ihre Entlastung durch die Strompreisbremse ausfällt, hängt davon ab
Ja – Energiesparen ist weiterhin das Gebot der Stunde. Jede eingesparte Kilowattstunde zählt, im Sinne der Versorgungssicherheit, aber auch aus finanzieller Sicht. Die Strompreisbremse für Privatkunden sowie kleinere und mittlere Unternehmen gilt für 80 Prozent des Verbrauchs, wenn deren Jahresverbrauch unter 30.000 kWh liegt.
Privatkunden sowie mittlere und große Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 30.000 kWh werden bei 70 % ihres Verbrauchs entlastet. Darüber hinaus müssen Kunden vollständig ihre normalen Preise zahlen.
Die Strompreisbremse greift ab März 2023. Sie wird aber rückwirkend zum 1. Januar 2023 berechnet. Alle Privatkundinnen und -kunden von E.ON sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Strompreisbremse im Sinne des Gesetzes umsetzen und Ihre monatlichen Abschläge automatisch anpassen.
Die Bundesregierung hat die Strompreisbremse auf den Weg gebracht. Die notwendigen finanziellen Mittel für die Strompreisbremse stammen aus dem sogenannten „Abschöpfungsmechanismus – Zufallsgewinne“, also den Mehreinnahmen der Stromerzeuger. Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber verteilen den Differenzbetrag zwischen Strompreisbremse und dem regulärem Arbeitspreis an die Energieversorger.